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Chancengleichheit

Fair Pay in der Schweiz?

Fair Pay in der Schweiz?

Bis Frauen im Beruf gleichgestellt sind, ist Geduld gefragt. Was in der Familie beginnt, die oft nur Teilzeitarbeit zulässt, endet beim ernüchternden Blick auf die Lohnabrechnung. Doch Hoffnung ist in Sicht.

Arbeit und Familie unter einen Hut zu bekommen, ist gerade für Mütter eine der grössten Herausforderungen im Alltag. Weit verbreitetes Problem: Während die Väter Vollzeit in den Job eingespannt sind, bleibt ihnen häufig maximal eine Tätigkeit in Teilzeit. Zumeist die einzige Chance, um nebenbei alles die Familie betreffende, wie Kinderbetreuung, einkaufen, kochen und den Haushalt zu erledigen, auffangen zu können. Klar, dass dies einer beruflichen Karriere nicht gerade förderlich ist, ganz zu schweigen von Chancengleichheit im Unternehmen. Laut Zahlen des Bundesamtes für Gleichstellungsfragen (BFEG) und des Bundesamtes für Statistik (BFS) arbeiten sechs von zehn Frauen und einer von acht Männern in Teilzeit.

Beträchtliche Lohnlücke

Für Frauen noch frustrierender ist häufig die Bezahlungssituation. Und dies obwohl sie Männern in puncto Qualifikationen und Funktionen in nichts nachstehen. Stichwort Gender Pay Gap: Betrachtet man den Privaten Sektor, liegt der monatliche Bruttolohn von Frauen laut aktuellster im Jahr 2018 ermittelter Zahlen 14,4 Prozent tiefer als bei den Männern. Etwas besser ist die Lage im öffentlichen Sektor, wo die Löhne grundsätzlich höher angesiedelt sind. Unterschied: 11,4 Prozent. Besonders stark ist die Lohnungleichheit hierzulande ausgeprägt, je höher die berufliche Stellung und das Anforderungsniveau sind. Verdienen Frauen in Jobs ohne Kaderfunktion 7,6 Prozent weniger als Männer, beträgt sie im oberen und mittleren Kader mehr als 18 Prozent. Noch frappierender ist die Gender Pay Gap beim Blick auf verschiedene Wirtschaftsbranchen. Nach Angaben des Bundesamts für Statistik verdienen Frauen in der Sparte Finanzdienstleistungen im Schnitt 30,5 Prozent weniger – ähnlich die Situation in der Versicherungsbranche. Kein Wunder, dass dies zwangsläufig zu Frust führen muss.

 

Gesetz ohne durchschlagenden Erfolg

Doch es gibt auch Lichtblicke im Kampf gegen Lohnungleichheit: Denn was positiv stimmt, ist die Tendenz: Betrug der Unterschied im Jahr 2008 gesamtwirtschaftlich noch 16,6 Prozent, sind es inzwischen nur noch 11,5 Prozent. Zudem sind die grössten Unternehmen der Schweiz seit Juli vergangenen Jahres verpflichtet, ihre Löhne in puncto Diskriminierung auf den Prüfstand zu bringen und ihre Angestellten darüber zu informieren. Problem nur: Das vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht keine Sanktionen vor, weshalb es wohl hierzulande bis zur Lohngleichheit noch ein wenig dauern könnte. Und dies, obwohl die Geschlechtergleichstellung, wonach Frauen und Männer «Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit» haben, bereits seit 1981 in der Bundesverfassung festgeschrieben ist.

Selbst ist die Frau – Firmengründungen

Doch was können Frauen nun aktiv tun?
Ein Rezept, um die Lohnlücke möglichst schnell zu schliessen, ist konsequent Druck auf die Geschäftsleitung auszuüben. Oder warum nicht einfach selbst ein Unternehmen gründen? Eine Idee, die laut der Wirtschaftsauskunft CRIF im vergangenen Jahr 25,6 Prozent Frauen der knapp 68‘000 Firmengründer und Firmengründerinnen umgesetzt haben. Tendenz steigend. Die meisten Firmengründungen betrafen persönliche Dienstleistungen, wozu insbesondere Coiffeur-, Kosmetikgeschäfte und Nagelstudios zählen, gefolgt von Gründungen im Sozialwesen und der Herstellung von Bekleidung. Weiterer positiver Effekt: Auch an der Arbeitsaufteilung in den Familien könnten sich die Verhältnisse neu sortieren. Denn ist die «Managerin des Hauses» auf einmal selbstständig, bleibt zwangsläufig mehr Hausarbeit liegen. Spätestens jetzt ist das männliche Geschlecht gefragt, welches durch Kürzertreten seinerseits im Beruf diese Lücke schliessen kann.

veröffentlicht: 10.06.2021